Unfallgutachten erstellen lassen in Augsburg & Umgebung


Verkehrsunfälle sind schnell passiert. Wir erklären Ihnen hier, welche Konstellationen sich dabei ergeben können und wie Sie sich verhalten sollten.

Verkehrsunfälle – klassische Konstellationen im Überblick

Kfz Haftpflichtschaden - Sie tragen am Unfall keine Schuld

Bei einem Autounfall an dem Sie keine Schuld tragen und der Unfallverursacher bekannt ist, handelt es sich für Sie um einen klassischen Kfz Haftpflichtschadenfall. Kraft Gesetzes tritt die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle ihres Versicherungsnehmers und kommt für Ihre Schadenersatzforderung auf. Die Versicherung hat den Zustand herzustellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Ein Kfz Haftpflichtschaden fällt in den Bereich "Schadenersatzrecht". Als Geschädigter haben Sie vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und geben in der Schadensteuerung den Ton an. Die Möglichkeiten der Schadensteuerung durch die regulierende Versicherung hingegen sind begrenzt. Die eigene Fahrzeugversicherung bleibt unberührt, es erfolgt keine Hochstufung Ihres Versicherungsbeitrags.

Eigener Gutachter im Haftpflichtschadenfall

Sie können einen unabhängigen Gutachter mit einem Schadengutachten beauftragen - den Gutachter wählen Sie selbst und die gegnerische Kfz Haftfpflichtversicherung trägt hierfür die Kosten. Vorsicht ist im Bagatellschadenfall geboten, hier finden Sie als Geschädigter eine schwierigere Situation vor. Weiter ist Vorsicht geboten, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet hat, hier kann eine abweichende Rechtsprechung Auswirkungen haben.

Kfz-Haftpflichtschaden

Kfz Kaskoschaden - Sie tragen am Unfall Schuld

Bei einem Autounfall an dem Sie Schuld tragen handelt es sich für Sie um einen Kfz Kaskoschadenfall. Für den Ausgleich des Schadens an Ihrem Fahrzeug ist die eigene Kaskoversicherung zuständig. Natürlich nur sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Die Schadensregulierung bewegt sich im Bereich "Vertragsrecht", der Einfluss der Versicherung ist hier größer, als im Schadenersatzrecht. In der Schadensregulierung gibt die Versicherung den Ton an, die Möglichkeiten Ihrer Einflussnahme sind begrenzter als im Haftpflichtschadenfall. Für die Schäden am gegnerischen Fahrzeug tritt Ihre Kfz Haftpflichtversicherung ein. Die eigene Fahrzeugversicherung wird in Anspruch genommen, es erfolgt eine Hochstufung Ihres Versicherungsbeitrags (Kasko oder Kasko und Haftpflicht).

Eigener Gutachter im Kaskoschadenfall

Die Versicherung hat im Kaskoschadenfall ein sogenanntes "Weisungsrecht" und sendet Ihren eigenen Gutachter aus. Sie können natürlich einen unabhängigen Gutachter beauftragen, müssen die Kosten für das Gutachten jedoch selbst tragen. Dieser Weg empfiehlt sich nur äußerst selten! Anders sieht es bei einem fehlerhaften Gutachten aus.

Kfz Kaskoschaden

Kfz Haftpflichtschaden | Kfz Kaskoschaden - Sie tragen am Unfall eine Teilschuld

Tragen Sie am Unfall eine Teilschuld, so kommen gegebenenfalls beide zuvor genannten Konstellationen zum Einsatz. Die gegnerische Kfz Haftpflichtversicherung reguliert nach Quote einen Teil Ihrer Schäden und die eigene Kfz Haftpflichtversicherung nach Quote einen Teil der Schäden des Unfallgegners. Es erfolgt in diesem Fall eine Hochstufung Ihres Haftpflichtversicherungsbeitrages. Für eine weitergehende Schadensregulierung der eigenen Schäden ist dann die Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung möglich. Wird die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen, so erhöht sich dadurch Ihr Vollkaskoversicherungsbeitrag. Informieren Sie sich zum Thema "Quotenvorrecht". Im Netz finden Sie zahlreiche Beispielrechnungen, welche Ihnen die Möglichkeit der Abrechnung über Quotenvorrecht anschaulich erläutern.

Eigener Gutachter? Sie können einen unabhängigen Gutachter mit einem Schadengutachten beauftragen - die Kosten werden über die Abrechnung nach Quotenvorrecht gedeckt. Falls keine Vollkasko Versicherung besteht oder Sie diese nicht in Anspruch nehmen, so reguliert die gegnerische Haftpflichtversicherung nach Quote nur einen Teil des Gutachter Honorars und der dann noch offene Betrag geht zu Ihren Lasten. Im Bagatellschadenfall sieht es etwas anders aus, hier empfiehlt es sich nur bedingt einen eigenen Gutachter hinzuzuziehen.

Welche Ansprüche können im Schadenfall entstehen?

Möchten Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen, so haben Sie Ihre Ansprüche nachzuweisen. Neben dem technischen Schadenumfang am Fahrzeug fallen oftmals weitere Schadenersatzansprüche an. Hierzu zählen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere.

Mögliche Ansprüche im Schadensfall

  • Sachschaden an Gegenständen (Ladung, etc.)
  • Personenschäden / Schmerzensgeld
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Sachschaden am Fahrzeug
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Entsorgungskosten
  • Standgebühren
  • Arztkosten
  • Anwaltskosten
  • Verdienstausfall
  • Auslagenpauschale
  • Finanzierungskosten
  • Haushaltsführungskosten
  • Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
  • Folgeschäden aus dem Unfallereignis
  • Sachverständigenkosten / Gutachterkosten

Ansprüche im Schadenfall

Für die Ermittlung des konkreten Umfangs Ihrer Schadenersatzansprüche ist es empfehlenswert über einen Anwalt als persönliche Interessenvertretung nachzudenken. Ein Rechtsanwalt sorgt für Waffengleichheit zwischen Ihnen als Geschädigten ohne Fachkenntnis in der Materie und dem Versicherer als Profi in der Schadensregulierung.

Wenn die Voraussetzungen für ein Schadengutachten gegeben sind, sollten Sie von diesem Recht stets Gebrauch machen und einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. 

Kontaktieren Sie uns hier gern.

Einen Großteil Ihrer Ansprüche werden durch ein detailliertes Schadengutachten bereits nachgewiesen. Weiter werden sämtliche Lösungswege offen gelegt und Sie erhalten eine solide Basis für die gesamte Abwicklung Ihres Fahrzeugschadens. Der unabhängige Gutachter verfolgt kein Eigeninteresse und steht auch sonst in keinem Interessenkonflikt mit weiter involvierten Parteien.

Ein neutrales Sachverständigengutachten bringt Transparenz in die Schadenabwicklung und bietet die größtmögliche Sicherheit. 

Was kann ich für Sie tun?

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