In unserer Werkstatt in Königsbrunn bei Augsburg führen wir für Sie vorschriftsgemäß eine UVV durch. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren direkt einen Termin.
Sie können sich nachfolgende zusätzlich über die UVV bei uns informieren.
Bei der Fahrzeugprüfung nach UVV (Unfallverhütungsvorschrift) handelt es sich um eine gesetzliche Prüfung für dienstlich genutzte Fahrzeuge. Alle Firmen mit einem Fuhrpark sind neben einer Führerscheinkontrolle und einer Fahrerunterweisung dazu verpflichtet, die UVV regelmäßig – mindestens einmal jährlich – durchzuführen.
Bei der Fahrzeugprüfung nach UVV wird sowohl der verkehrssichere als auch der arbeitssichere Zustand des Fahrzeuges untersucht.
Die Unfallverhütungsvorschrift ist im DGUV Vorschrift 70 geregelt und besagt, dass alle Unternehmen in der Pflicht stehen, ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge „bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.“
Die Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich niederzulegen und müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Wer die Prüfung nicht zeitgerecht oder gar nicht durchführt, riskiert ein Bußgeld.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Fahrzeugprüfung nach UVV trägt der Fahrzeughalter bzw. der Arbeitgeber.
Während sich die UVV speziell an das Fuhrparkmanagement richtet und sowohl die Verkehrs- als auch die Arbeitssicherheit untersucht, bezieht sich die Hauptuntersuchung auf alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge und ausschließlich auf die Prüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges.